Schutzkleidung

Arbeitsschutz fängt bei der Kleidung an!

Die Arbeit auf einer Kläranlage erfordert bestimmte Schutzkleidung. Die ist notwendig, um die Beschäftigten vor Unfall- und Gesundheitsgefahren zu schützen. Die Schutzkleidung ist wie eine persönliche Schutzausrüstung, die Deinen Körper vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll. Schutzkleidung kann gegen eine oder mehrere Einwirkungen schützen. So zum Beispiel gegen:

  • Nässe, Wind, Kälte oder UV-Strahlung
  • mechanischen Einwirkungen
  • chemischen Einwirkungen
  • Hautkontakt mit Abwasser
  • unkontrollierter Verschleppung von biologischen Arbeitsstoffen

Die Beschaffung der Schutzkleidung und die damit verbundenen Kosten übernimmt der Arbeitgeber. Ebenso die Kosten für die Reinigung, Desinfektion und Instandhaltung. Schutzkleidung sollte zudem mindestens wöchentlich gewechselt werden können. Die Reinigung zu Hause ist verboten. Der Grund: Für Dich und Deine Familie könnte ein erhöhtes Infektions- bzw. Krankheitsrisiko entstehen.

Da Beschäftigte von Abwasseranlagen häufig im Freien arbeiten und teilweise auch im öffentlichen Straßenverkehr tätig sind, ist ihre Arbeitskleidung ganz praktisch eine Kombination von Warn-, Wetter- und Kälteschutzkleidung. Die Schutzkleidung soll hauptsächlich vor Nässe und einem unmittelbaren Hautkontakt mit Abwasser schützen. Außerdem davor, dass Du in Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen kommst oder sie unkontrolliert verschleppst. Gut geeignet und langjährig bewehrt ist eine Kombination aus Overall, Bundjacke und Latzhose. Auch der Gebrauch von Gummischürze und Gummistiefeln ist teilweise notwendig, zum Beispiel bei Abspritzarbeiten oder Umgang mit Gefahrstoffen. Je nach Tätigkeit musst Du auch Schutzhandschuhe tragen. Zum Beispiel flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe bei Arbeiten mit unmittelbarem Abwasser- und Schlammkontakt.

Sandalen sind für die Arbeit auf einer Kläranlage nicht unbedingt geeignet. ;) Bei Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in Gruben, Schächten oder Pumpensümpfen besteht die Gefahr eines Kontaktes mit biologischen Arbeitsstoffen. Da ist festes Schuhwerk wie zum Beispiel Arbeitsstiefel zwingend erforderlich.

Und eine weitere Besonderheit Deiner Arbeitskleidung gibt es, über die die wenigsten Menschen Bescheid wissen: In tiefen, offenen Kanälen oder Becken besteht die Gefahr zu ertrinken. Daher ist es Pflicht bei Wassertiefen über 1,35 m ein „ohnmachtsicheres Auftriebsmittel“, das heißt eine Rettungsweste zu tragen.

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